Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt und die vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden (Arbeitnehmer-Sparzulage), um den Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu erreichen. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, Teile seines Arbeitslohns als vermögenswirksame Leistungen anlegen. Hierzu wird ein entsprechender Sparvertrag (VL-Vertrag) abgeschlossen. Er sieht eine Einzahlzeit von sechs Jahren vor. Nach einem Jahr Wartefrist kann der Anleger dann über das angesparte Geld verfügen.
Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.
Ihr Arbeitgeber zahlt für die Dauer von sechs Jahren die mit Ihnen oder im Tarifvertrag vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen ein. Nach Ablauf der sechsjährigen Einzahlphase ruhen die erworbenen Investmentanteile bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum 01.01. des Folgejahres können Sie dann frei über ihr Guthaben verfügen.
Beispiel:
Vertragsbeginn: 16.07.2019 (erste Überweisung des Arbeitgebers)
Einzahlfrist-Ende: 30.06.2025 (6-jährigeSparphase ist beendet, Ruhephase beginnt)
Sperrfrist-Ende: 01.01.2026 (Guthaben zum aktuellen Kurs frei verfügbar)
Die Auszahlsumme ist abhängig vom aktuellen Rücknahmepreis Ihres Fonds am Tag der Abrechnung.
Die Fortführung eines VL-Anschlussvertrages im gleichen Fonds ist vorgesehen, solange Sie der Depotstelle keine andere Weisung erteilen und wenn seitens Ihres Arbeitgebers Zahlungen auch über das Einzahlende hinaus eingehen.
Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren laufenden VL-Vertrag jederzeit vorzeitig prämienschädlich aufzulösen.
Eine prämienunschädliche Auflösung ist nur in besonderen Fällen, wie etwa bei Tod, Heirat, Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr andauert, oder für berufliche Weiterbildung (VermBG § 4 Abs.4) mit dem entsprechenden Nachweis, (z.B. Bestätigung der Bildungseinrichtung, Heiratsurkunde, Bescheid über Arbeitslosengeld) möglich.
In allen anderen Fällen können Sie den Vertrag nur "prämienschädlich" auflösen, d.h. Sie verlieren ggf. den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für das bereits angesparte Vermögen. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Kündigung direkt gegenüber derDepotstelle erklären.
Um die Herkunft und Richtigkeit eines erteilten Auftrages prüfen zu können, bitten wir um eine persönlich unterzeichnete Weisung mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Bankverbindung. Bitte beachten Sie, dass die Depotstellen Ihnen – wie mit Vertragsabschluss vereinbart – bei Auflösung die volle Depotgebühr in Rechnung stellen.
Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.
Arbeitnehmer können insgesamt bis zu 870,- Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr zulagenbegünstigt anlegen. Dabei entfallen 400,- Euro auf Aktienfonds. Die Anlage in Aktienfonds wird seit 2009 mit einer Sparzulage von 20 Prozent belohnt. Die Sparzulage wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 20.000,- Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000,- Euro bei Zusammenveranlagten gezahlt. Das Bruttoeinkommen kann um einiges darüber liegen, je nachdem, welche Werbungskosten oder Sonderausgaben der Arbeitnehmer absetzen kann. Die Zulage wird im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung jährlich beantragt. Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, wird die Zulage festgesetzt und am Ende der Vertragslaufzeit dem Anlageinstitut überwiesen.
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Bitte teilen Sie der Depotstelle in Textform unter Angabe Ihrer Depotnummer oder über die Kundenhotline per Telefon mit, dass Sie den Arbeitgeber gewechselt haben. Die Depotstelle sendet Ihnen Unterlagen mit Überweisungsdetails für Ihren neuen Arbeitgeber zu. Bitte leiten Sie den entsprechenden Teil an die Personalabteilung weiter.
(Fodb:) Das Rückantwortblatt für die Fondsdepot Bank verwenden Sie bitte, um die Daten Ihres neuen Arbeitgebers zur Speicherung in Ihrem VL-Fondsdepot mitzuteilen.
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Die Bescheinigungen der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt ausschließlich elektronisch direkt an die Finanzbehörden.
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