FAQ - Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt und die vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden (Arbeitnehmer-Sparzulage), um den Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu erreichen. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, Teile seines Arbeitslohns als vermögenswirksame Leistungen anlegen. Hierzu wird ein entsprechender Sparvertrag (VL-Vertrag) abgeschlossen. Er sieht eine Einzahlzeit von sechs Jahren vor. Nach einem Jahr Wartefrist kann der Anleger dann über das angesparte Geld verfügen.

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.

Wie ist die Laufzeit eines VL-Vertrags

Ihr Arbeitgeber zahlt für die Dauer von sechs Jahren die mit Ihnen oder im Tarifvertrag vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen ein. Nach Ablauf der sechsjährigen Einzahlphase ruhen die erworbenen Investmentanteile bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum 01.01. des Folgejahres können Sie dann frei über ihr Guthaben verfügen.

Beispiel:

Vertragsbeginn:       16.07.2019 (erste Überweisung des Arbeitgebers)
Einzahlfrist-Ende:    30.06.2025  (6-jährigeSparphase ist beendet, Ruhephase beginnt)
Sperrfrist-Ende:        01.01.2026  (Guthaben zum aktuellen Kurs frei verfügbar)

Die Auszahlsumme ist abhängig vom aktuellen Rücknahmepreis Ihres Fonds am Tag der Abrechnung.

Die Fortführung eines VL-Anschlussvertrages im gleichen Fonds ist vorgesehen, solange Sie der Depotstelle keine andere Weisung erteilen und wenn seitens Ihres Arbeitgebers Zahlungen auch über das Einzahlende hinaus eingehen.

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.

Wie kann ich meinen VL-Vertrag auflösen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren laufenden VL-Vertrag  jederzeit vorzeitig prämienschädlich aufzulösen.

Eine prämienunschädliche Auflösung ist nur in besonderen Fällen, wie etwa bei Tod, Heirat, Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr andauert, oder für berufliche Weiterbildung (VermBG § 4 Abs.4) mit dem entsprechenden Nachweis, (z.B. Bestätigung der Bildungseinrichtung, Heiratsurkunde, Bescheid über Arbeitslosengeld) möglich.

In allen anderen Fällen können Sie den Vertrag nur "prämienschädlich" auflösen, d.h. Sie verlieren ggf. den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für das bereits angesparte Vermögen. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Kündigung direkt gegenüber derDepotstelle erklären.

Um die Herkunft und Richtigkeit eines erteilten Auftrages prüfen zu können, bitten wir um eine persönlich unterzeichnete Weisung mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Bankverbindung. Bitte beachten Sie, dass die Depotstellen Ihnen – wie mit Vertragsabschluss vereinbart – bei Auflösung die volle Depotgebühr in Rechnung stellen.

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.

Wie funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Im Jahr 2025 profitieren Arbeitnehmer in Deutschland weiterhin von der staatlichen Förderung über die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn sie vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen förderfähigen Investmentfonds investieren. Die Zulage soll den langfristigen Vermögensaufbau unterstützen und richtet sich gezielt an Personen mit mittlerem oder geringerem Einkommen. Voraussetzung ist, dass der gewählte Fonds VL-fähig ist und der Sparplan mindestens sieben Jahre läuft – dabei erfolgen sechs Jahre lang Einzahlungen, gefolgt von einer einjährigen Sperrfrist.

Wird der Sparplan ordnungsgemäß geführt, belohnt der Staat die Einzahlungen mit einer Zulage in Höhe von 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr. Das entspricht einer maximalen Förderung von 80 Euro jährlich. Damit ein Anspruch auf die Sparzulage besteht, darf das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten: Für Einzelpersonen liegt die Grenze im Jahr 2025 bei 40.000 Euro, für Verheiratete bei 80.000 Euro. Diese Einkommensgrenzen wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 deutlich angehoben, um mehr Menschen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen.

Die Einzahlungen können entweder vollständig vom Arbeitgeber stammen – bis zu 40 Euro monatlich –, oder der Arbeitnehmer kann sie selbst ergänzen oder vollständig leisten, falls der Arbeitgeber keine VL zahlt. Wichtig ist, dass die Beiträge direkt in einen anerkannten VL-Investmentfonds fließen. Die Förderung muss jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragt werden, in der Regel durch die Anlage VL. Die Auszahlung der Sparzulage erfolgt allerdings erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist – meist in Form zusätzlicher Fondsanteile.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage macht insbesondere das Fondssparen für Berufseinsteiger, junge Arbeitnehmer und Familien mit mittlerem Einkommen besonders attraktiv. Dank der deutlich angehobenen Einkommensgrenzen im Jahr 2025 lohnt sich ein prüfender Blick, ob man durch einen geförderten VL-Vertrag zusätzliches Kapital vom Staat erhalten kann – ganz ohne Risiko und unabhängig von der Fondsentwicklung.

Zuletzt aktualisiert am 06.08.2025 von Björn Sievert.

Was muss ich tun, wenn sich mein Arbeitgeber geändert hat?

Bitte teilen Sie der Depotstelle in Textform unter Angabe Ihrer Depotnummer oder über die Kundenhotline per Telefon mit, dass Sie den Arbeitgeber gewechselt haben. Die Depotstelle sendet Ihnen Unterlagen mit Überweisungsdetails für Ihren neuen Arbeitgeber zu. Bitte leiten Sie den entsprechenden Teil an die Personalabteilung weiter.

(Fodb:) Das Rückantwortblatt für die Fondsdepot Bank verwenden Sie bitte, um die Daten Ihres neuen Arbeitgebers zur Speicherung in Ihrem VL-Fondsdepot mitzuteilen.

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.

Wann erhalte ich meine jährliche Steuerbescheinigung?

Die Bescheinigungen der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt  ausschließlich elektronisch direkt an die Finanzbehörden.

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2019 von Björn Sievert.