FAQ - Steuerliche Fragen

Steuerliche Fragen

Vorabpauschale bein Fonds 2023

Besteuerung der Fondsanlage

Das Ergebnis nach Steuern ist entscheidend für den Erfolg der Investition. Obwohl die Besteuerung in der Regel von den inländischen depotführenden Stellen eigenständig durchgeführt wird, sollten Privatanleger die wichtigen Besonderheiten der Besteuerung von Investmentfonds berücksichtigen:

  • Die Besteuerung des Investors basiert im Wesentlichen auf dem Prinzip des Zuflusses: Jedes Mal, wenn der Investor Geld aus dem Fonds erhält, wird er besteuert. Es kann zu einem Zufluss durch Ausschüttungen aus dem Fonds oder durch die Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile kommen.

  • Um sicherzustellen, dass der Anleger bei thesaurierenden Fonds besteuert wird, muss auch die Vorabpauschale besteuert werden (siehe unten das Erklärvideo dazu). Die Vorabpauschale stellt einen hypothetischen Zufluss von Erträgen dar, um eine jährliche Mindestbesteuerung während der Haltedauer zu gewährleisten. Die Vorabpauschale wird jedes Jahr durch einen risikolosen Zins bestimmt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die Vorabpauschale bei der tatsächlichen Veräußerung vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

  • Fonds müssen Steuern in Höhe von 15 Prozent aus ihrem Fondsvermögen auf bestimmte inländische Erträge zahlen, wie z.B. Dividenden aus deutschen Aktien oder Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien.

  • Investoren erhalten eine Teilfreistellung als Entschädigung für die Besteuerung auf der Fondsebene. Ein Teil der Erträge des Investors (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn) wird dadurch von der Steuer befreit. Die Höhe des steuerfreien Anteils hängt von der Art des Fonds ab.

  • Anleger, die Anteile vor 2018 oder sogar vor 2009 erworben haben, müssen aufgrund von gesetzlichen Änderungen in der Besteuerung von Investmentfonds weitere Regelungen beachten.

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von Investmentfonds

Erklärvideo

 

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2023 von Björn Sievert.

Das richtige Ausfüllen der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2022

Unsere Broschüre Investmentfonds und Steuern 2023 (für Privatanleger) informiert u.a. über:

  • Die Grundmechanismen der Besteuerung von Erträgen von Investmentfonds
  • Steuerliche Aspekte bei Auswahl und Gestaltung der Fondsanlage
  • Das richtige Ausfüllen der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2022
  • Die Berechnung der maßgeblichen steuerlichen Ertragsgrößen

Die Broschüre Investmentfonds im Betriebsvermögen 2023 will inländischen Firmenkunden die Prinzipien der Fondsbesteuerung und die damit verbundenen Bilanzierungsgrundsätze nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) erläutern.

Zuletzt aktualisiert am 24.07.2023 von Björn Sievert.

Wie muss ich den Treuebonus versteuern?

Steuerlich gesehen sind Kickbacks (damit auch unser Treuebonus) Kapitalerträge

Dass rückvergütete Bestandsprovisionen steuerlich gesehen zu den Kapitalerträgen gehören, ist nichts Neues. Dies hat das BMF bereits in einem Schreiben vom Dezember 2009 deutlich gemacht. Daher sollen für diese Erträge nun auch die neuen Teilfreistellungssätze gelten, wenn die Provisionen entsprechenden Fonds zugeflossen sind. "Das BMF unterscheidet nicht, ob ein Anleger eine Ausschüttung aus einem Aktienfonds von einem Euro pro Anteil bekommt oder eine Rückerstattung von Bestandsprovisionen in gleicher Höhe", sagt Peter Maier, Leiter der Abteilung Steuern & Altersvorsorge beim deutschen Fondsverband BVI. In beiden Fällen erhält der Fondsinhaber eine steuerliche Teilfreistellung von 30 Prozent auf seine Erträge.

Klargestellt: Teilfreistellungen gelten auch für Kickbacks

Wenn Fondsanlegern Bestandsprovisionen erstattet werden, so greifen die steuerlichen Teilfreistellungssätze, die das Investmentsteuerreformgesetz mit sich gebracht hat. Dies hat das Bundesfinanzministerium kürzlich klargestellt.

Spätestens mit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetztes am 1. Januar 2018 hat sich der Begriff der Teilfreistellung einen festen Platz in der Steuer-Sprache erobert. Gemeint sind die prozentualen steuerlichen Freistellungen von Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus deutschen Misch-, Aktien- und Immobilienfonds und von Gewinnen aus dem Verkauf entsprechender Fondsanteile. Doch jetzt hat Bundesministerium der Finanzen (BMF) klargestellt: Die Teilfreistellungssätze gelten ebenso für Bestandsprovisionen, die dem Anleger erstattet werden, auch Kickbacks genannt.

In einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. Januar 2019 erklärt das BMF in der Randziffer 84, die Rückvergütung von Bestandsprovisionen stelle wirtschaftlich betrachtet einen Teilrückfluss früherer Aufwendungen dar. Daher handele es sich um Kapitalerträge im Sinne des Paragrafen 20, Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 20, Absatz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bei erstatteten Bestandsprovisionen wird deshalb die "Kapitalertragsteuer unter Anwendung der im Rückvergütungszeitpunkt der Bestandsprovisionen gültigen Teilfreistellungssätze einbehalten".

Die Teilfreistellungen hat der Gesetzgeber mit dem Investmentsteuerreformgesetz eingeführt. Grund dafür ist, dass in Deutschland aufgelegte Fonds seitdem Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Damit hat der Gesetzgeber ihre steuerliche Belastung grundsätzlich mit der von ausländischen Fonds und ihren Einkünften aus Deutschland gleichgestellt.

Teilfreistellungssätze entsprechen denen der Fonds
Damit die Besteuerung auf Fondsseite die Erträge der Investoren nicht schmälert, sind die Teilfreistellungen vorgesehen, die einen gewissen Prozentsatz der Ausschüttungen, Vorabpauschalen und der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen beim Anleger steuerfrei stellen. Wer etwa in Mischfonds mit einer fortlaufenden Kapitalbeteiligungsquote von mindestens 25 Prozent investiert ist, erhält auf seine Erträge eine steuerliche Teilfreistellung von 15 Prozent. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne beim Privatanleger steuerfrei, wenn die Kapitalbeteiligungsquote bei mehr als 50 Prozent liegt. Genau diese Sätze gelten auch für erstattete Bestandsprovisionen. (am)

Quelle:

https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/klargestellt-teilfreistellungen-gelten-auch-fuer-kickbacks-151061/ref/2/

 

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2019 von Björn Sievert.

Wie ist der Treuebonus in der Steuererklärung einzugeben

Der Treuebonus muss in der Anlage KAP-INV  Zeil 4-8 erklärt werden.

Zeile 4 bis 8 Ausschüttungen

In Zeile 4 bis 8 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Ausschüttungen aus Investmentanteilen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Ausschüttungen sind hier die Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der ggf. auf die Ausschüttungen eines ausländischen Investmentfonds einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere Barausschüttungen, die Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Investmentanteile und ggf. auch Sachausschüttungen in Betracht.

Als Ausschüttungen sind auch Schadenersatz- und Kulanzzahlungen zu erfassen, die Sie als Ausgleich für Verluste erhalten haben, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Anlage in Investmentanteilen entstanden sind. Dies gilt auch für die Ihnen von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten erstatteten Bestandsprovisionen.

Zuletzt aktualisiert am 25.05.2020 von Björn Sievert.

Gibt es einen Unterschied, zwischen einem Tausch oder einem Verkauf und Kauf?

Nein, steuerlich ist ein regulärer Tausch ein Verkauf mit anschließendem Kauf. Daher ist es unerheblich, ob Sie tauschen oder verkaufen. Ausnahmen sind nur steuerneutrale Zwangsumtäusche wie Fusionen, bzw. Verschmelzungen innerhalb Deutschlands.

Zuletzt aktualisiert am 12.08.2019 von pepesale gmbh.