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Informationen zur Vorabpauschale von der FodB
Sehr geehrte Kunden der Fondsdepot Bank,
seit dem 1. Januar 2018 ist die Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) in Kraft. Wichtig zu wissen ist,
dass alle Investmentfonds grundsätzlich nun jährlich auf Basis einer Pauschale besteuert werden können
– der sogenannten Vorabpauschale.
Erstmalig im Januar 2019 werden wir unseren Depotinhabern die anfallenden Steuern ausweisen, einziehen und
diese dann direkt an den Fiskus abführen. Eine entsprechende Depotabrechnung wird an alle betroffenen Depotinhaber
verschickt, deren Steuerfreibetrag für Kapitalerträge von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) nicht ausreicht.
Hierzu sind wir als Depotbank nach §18 des InvStG verpflichtet. Der Depotinhaber muss diese Steuerberechnung
also nicht selbst übernehmen.
Wenn Sie mehr über die Vorabpauschale und die darauf anfallenden Steuern wissen möchten, finden Sie
Berechnungsbeispiele und Erläuterungen dazu auf unserer Internetseite:
https://www.fondsdepotbank.de/unternehmen/news-und-termine/erstmalige-vorabpauschale-zum-02-01-2019/
Einen schönes Donnerstag wünscht Ihnen
Ihr fonds-for-less.de Team
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Fonds-for-less.de lädt Sie in Zusammenarbeit mit Franklin Templeton dazu herzlich ein.
Hier geht’s zu Ihrer Anmeldung : https://www.anmelden.org/ft_ascf_181212/