Sauren Fonds | Aussetzung vom Handel wegen Fondsverschmelzung

Mitteilung an die Aktionäre der Investmentgesellschaft Sauren

Die Anleger der oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen vorschlägt, - vorbehaltlich der außerordentlichen Generalversammlung - nachfolgende Teilfonds aus dem Fonds Sauren (société d’investissement à capital variable) („übertragender Fonds“) herauszulösen und in die neugegründeten Teilfonds des Fonds Sauren Fonds (fonds commun de placement gemäß Teil I des geänderten Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsamer Anlagen) („übernehmender Fonds“) auf Basis der letzten Fondspreisermittlung am 30. Dezember 2021 („Übertragungsstichtag“) mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zu verschmelzen.

Die Anlageziele und die Anlagepolitik sämtlicher Teilfonds bleiben unverändert.

Hat die Verschmelzung irgendwelche Auswirkungen?

Stammdaten, wie z.B. WKN und ISIN sowie die historische Wertentwicklung werden jeweils vom übertragenden Teilfonds beibehalten. Im Zuge der vorstehend aufgeführten Verschmelzung wird jeweils die Aktienklasse des übertragenden Teilfonds mit der entsprechenden Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds verschmolzen.

Es wird eine steuerneutrale Verschmelzung angestrebt.
Jedoch kann sich die steuerliche Behandlung des Aktionärs im Zuge der Verschmelzung, und damit einhergehenden Änderung der Gesellschaftsform ändern. Es wird daher empfohlen, in Bezug auf steuerliche Auswirkungen ihren Steuerberater hinzuzuziehen.

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