Investmentsteuerreform 2018: Licht im Dschungel

Zum 01.01.2018 ändert sich die Besteuerung von Investmentfonds.

Zum 01.01.2018 ändert sich die Besteuerung von Investmentfonds.

Das neue System sieht sowohl Besteuerungen direkt auf der Fondsebene als auch auf der Anlegerseite vor. Der Bestandsschutz für Altbestandteile wird zwar aufgehoben, jedoch erhalten Anleger einen hohen Freibetrag von 100.000,- EUR. Auch die Steuererklärung wird deutlich einfacher: Anstelle von über 30 Parametern werden nur noch vier Angaben benötigt.

Ab dem 01.01.2018 tritt die Investmentsteuerreform in Kraft. Für Anleger bedeutet das, dass sie sich mit den steuerlichen Änderungen auseinandersetzen sollten. Das neue Investmentsteuergesetz (InvStG-E) betrifft in- und ausländische, offene und geschlossene Fonds. Im Gegensatz zur bisherigen Handhabung wird in Zukunft sowohl auf Fonds- als auch auf Anlegerebene eine Besteuerung vorgenommen.
Eine der Änderungen: Auch bei thesaurierenden Fonds wird es zu einer laufenden Besteuerung kommen. Dazu wird eine sogenannte Vorabpauschale erhoben, womit Steuerstundungseffekte entfallen. Die positive Seite: Zum Ausgleich der steuerlichen Vorbelastung wird ein Teil der Ausschüttung sowie des Gewinns aus der Veräußerung von der Besteuerung befreit. Diese Freistellung beläuft sich bei Aktienfonds auf 30% und bei Mischfonds auf 15% der Erträge p.a.

Bestandsschutz wird aufgehoben
Der Abgeltungssteuer-Bestandsschutz für Fondsanteile die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden entfällt. Die bislang aufgelaufenen Wertsteigerungen bleiben zwar steuerfrei, Wertsteigerungen ab dem 01.01.2018 müssen hingegen versteuert werden. Allerdings erhalten Anleger einen Freibetrag in Höhe von 100.000,- Euro. 

Vereinfachung der Steuererfassung
Für Anleger ist die neue Besteuerung mit weniger Aufwand verbunden und somit deutlich einfacher. Anstelle von über 30 Daten reichen in Zukunft nur folgende vier Angaben: Höhe der Ausschüttungen, der erste und letzte Rücknahmepreis des Kalenderjahres sowie die Kategorisierung des Fonds, also ob es sich um einen Aktien-, Misch-, Immobilien- oder einen sonstigen Investmentfonds handelt. Auch wenn die Besteuerung ab 2018 leichter sein soll, sollten sich Anleger rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen und das Gespräch mit ihrem Finanzberater suchen. Denn trotz teilweise nachteiliger Regelungen können Anleger ab 2018 auch steuerfreie Erträge vereinnahmen, die je nach Fondstyp unterschiedlich hoch ausfallen. Gegenüber dem heutigen Besteuerungssystem kann das auch ein Vorteil sein!

 

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