DWS Riester BeitragsRechner für 2018

 

Der neue DWS Riester Rechner für 2018 ist nun online.

Die Zulagen für RiesterRenten haben sich ab 2018 geändert: Statt maximal 154 EUR erhalten Sie nun bis zu 175 EUR Zulage.

Daher sollte jeder Anleger eines Riestervertrages seine Beiträge anpassen, da sonst eventuell zu viel in den Vertrag eingezahlt wird.

Berechnen Sie kinderleicht Ihren neuen Monatsbeitrag für 2018

Sie können dieses selbstrechnende PDF-Formular online ausfüllen und dann unterschrieben direkt an die DWS faxen.

Die staatliche Förderung gilt für alle Pflichtversicherten, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zusätzlich werden auch nichtberufstätige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gefördert.

Staatlich voll gefördert wird die Riester-Rente, sobald Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommen inklusive der Zulagen einzahlen. Sie erhalten dann eine jährliche Grundzulage von 175,- Euro.

Beginnen Sie vor Ihrem 25. Lebensjahr zu riestern, spendiert Ihnen der Staat zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200,- Euro.2 Darüber hinaus kommen pro Kind noch einmal bis  zu 300,- Euro im Jahr hinzu.3 Ergänzend zu diesen direkten Zulagen können Sie die Einzahlungen in Ihren Riester-Vertrag bis zur 
Förderhöchstgrenze von 2.100,- Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.4

 

 

1Bei Vorliegen der derzeitigen Voraussetzungen für die staatliche Förderung, die künftig Änderungen unterworfen sein können. Bei unmittelbarer Zulageberechtigung ist die Voraussetzung für die maximalen Zulagen ein Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Summe der Zulagen, mindestens 60,– Euro pro Jahr, maximal bis zum Förderhöchstbetrag. Zulagen werden anteilig gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. 
Bei mittelbarer Zulageberechtigung ist ein Eigenbeitrag von 60,– Euro pro Jahr erforderlich, um die Zulage zu erhalten. Werden kein Beitrag oder weniger als 60,– Euro pro Jahr eingezahlt, entfällt der Zulageanspruch vollständig.

2Junge Berufstätige unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,– Euro.

3Kinder werden so lange gefördert, wie Sie für das geförderte Kind Kindergeld beziehen. 185,– Euro Kinderzulage für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind.

4Die genaue steuerliche Behandlung ist dabei von Ihren persönlichen Verhältnissen und von den Änderungen steuerlicher Rahmenbedingungen abhängig.

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