AXA Immoselect-Investorenmitteilung März 2019

Anteilpreisentwicklung des AXA Immoselect vom 21. März 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in der Investorenmitteilung vom 13. März 2019 angekündigt, ist es dem Sondervermögen AXA Immoselect möglich, eine weitere Ausschüttung vorzunehmen. Hintergrund der Ausschüttung ist die turnusmäßige Reduzierung der Liquiditätsreserven für Garantie- und Gewährleistungszusagen aus den Veräußerungsgeschäften sowie potentielle Steuerrisiken aus vergangenen Veranlagungszeiträumen.

An die Anleger wurden 0,26 EUR pro Anteilschein ausgeschüttet. In Summe entspricht dies insgesamt rund 12,5 Mio. EUR.

Dies hat zur Folge, dass sich der Anteilpreis des Sondervermögens AXA Immoselect von 0,64 EUR (per 20.03.2019) auf 0,38 EUR reduziert.

Die Ausschüttung unterliegt, nachdem am 01.01.2018 das neue Investmentsteuergesetz in Kraft getreten ist, bei den Anlegern als sogenannter Investmentertrag grundsätzlich einem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug - beispielsweise aufgrund der Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung - ist nach wie vor möglich, sie hängt von der individuellen steuerlichen Qualifikation des Anlegers ab. Soweit keine Abstandnahme erfolgen kann, wird der Kapitalertragsteuerabzug von den depotführenden Stellen der Anleger vorgenommen.

Da sich der AXA Immoselect in Abwicklung befindet, wird nach dem Ende des Kalenderjahres 2019 von den depotführenden Stellen der Anleger der sogenannte Wertzuwachs (Wertzuwachs = (Summe der Ausschüttungen für 2019 plus letzter Rücknahmepreis in 2019) minus erster Rücknahmepreis in 2019)) ermittelt werden (§ 17 Abs. 1 InvStG 2018). Im Ergebnis soll nur dieser Wertzuwachs der Besteuerung einem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen. Stellt sich heraus, dass im Verlauf des Jahres 2019 eine zu hohe Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, erfolgt insoweit eine Erstattung durch die depotführenden Stellen der Anleger. Siehe dazu auch die Investorenmitteilung Januar 2018.
Die oben gemachten Angaben sind keine steuerliche Beratung, sondern werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Die enthaltenen Informationen können die individuellen Empfehlungen Ihres Steuerberaters nicht ersetzen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner in Sales und Client Service der AXA Investment Managers Deutschland GmbH zur Verfügung.

 

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Kommentare

Kommentar von Michael Koch |

Bekommt man die Ausschüttungen automatisch, bei mir im Depot (online Broker) kann ich nichts feststellen ?

Antwort von Björn Sievert

Sehr geehrter Herr Koch,

die Ausschüttungen wurden immer an die Anleger ausgezahlt. Entweder auf das Referenzkonto oder auf ein Verrechnungskonto bei der Depotstelle. Bitte fragen Sie einmal bei Ihrer Bank nach.

Herzliche Grüße aus Kiel vom fonds-for-less.de Team.

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