Riester - DWS informiert
DWS informiert
Frist für Nachzahlungen in Riester-Verträge wurde verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11. März 2013 Beitragsnachzahlungen für abgelaufene Beitragsjahre auch im Jahr 2013 bewilligt. Wie im vergangenen Jahr, besteht damit für einige Riesterkunden die Möglichkeit Nachzahlung(en) in bestehende Riesterverträge zu leisten und dadurch von der ZfA zurückgeforderte Zulagen wieder zurück zu erhalten. Es werden keine Nachzahlungsfristen berücksichtigt.
Die Datenauswertung der Zulagenstelle liegt der DWS derzeit noch nicht vor. Wir informieren Sie dazu schnellstmöglich.
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