Achtung Strafzinsen | Verwahrentgelt bei Depotstellen

Warum gibt es Strafzinsen?

Bereits seit 2014 müssen Geschäftsbanken Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank parken. Aktuell verlangt die EZB 0,5 Prozent Strafzinsen. Dadurch entsteht ein Kostendruck, den die Banken langfristig weitergeben müssen. Hinzu kommt, dass ausgerechnet in Deutschland verhältnismäßig viele Sparer ihr Geld bei Kreditinstituten anlegen, um es vor den Risiken des Kapitalmarktes zu schützen – ohne an die Inflation (Wertverlust 1-2 % p.a.) zu denken und obwohl die Investition in Fondsprodukte auf lange Sicht zwar schwankender, aber in der Regel rentabler ist. Manche Banken lassen sich die Verwaltung dieser Gelder bezahlen, indem sie ihren Kunden Negativzinsen (Verwahrentgelt) aufbürden.

In der Regel schlägt der Minuszins bereits ab 100.000,– Euro auf dem Cashkonto zu! Möglich ist die Weiterbelastung aber auch schon bei niedrigeren Beträgen. Die Entwicklung ist eindeutig und wird sich auch auf lange Zeit nicht in die andere Richtung bewegen.

Die Übersicht & alternative Lösungen

Fondsdepot Bank

Die Gruppe der Depotstellen, die seit diesem Jahr "Guthabengebühren", "Verwahrentgelte" von Kunden fordern, wird immer größer. Jüngster Neuzugang ist die Fondsdepot Bank GmbH (FodB).

Die Fondsdepot Bank schreibt individuell und vereinzelt, sowie nach Rücksprache mit dem Betreuer,  ab November 2020 einige ihrer Kunden an (bisher etwa 90 Kunden von 1 Mio.)  und informiert über die Einführung eines „Verwahrentgeltes“. Informiert werden Kunden, deren Verrechnungskonto ein Guthaben über 100.000 EUR aufweist. Oberhalb dieser Grenze berechnet die Fondsdepot Bank ab dem 1. Februar 2021 ein Verwahrentgelt von 0,5 % p. a. Die betroffenen Kunden sind aufgefordert dies in einer Erklärung zu bestätigen. Für den Fall der Nichtbestätigung behält sich die Depotstelle die Kündigung der Geschäftsbeziehung vor.

Nach unseren Informationen wird derzeit zusätzlich noch geprüft, ob in den letzten 8 Wochen Transaktionen stattfanden und ggfs. Sparpläne in Fonds aus dem Geldkonto bespart werden. Dies könnte den Strafzins, zumindest temporär, abwenden.

FIL Fondsbank GmbH (FFB)

Bei einem Guthaben von mehr als 100.000 EUR auf dem Abwicklungskonto wird ein Verwahrentgelt für die Verwahrung von Bankguthaben von derzeit 0,50 % p. a. (analog des Zinssatzes der Deutschen Bundesbank) berechnet. Der Zinssatz ist variabel und kann bei Veränderungen seitens der Bundesbank angepasst werden. Die aktuellen und geltenden Konditionen finden Sie stets unter www.ffb.de/konditionen.

Die Belastung findet nur für den 100.000 EUR übersteigenden Betrag statt. Dazu wird dem Kunden eine entgeltfreie Haltedauer von 10 Tagen gewährt. Das bedeutet, für alle Guthaben über 100.000 EUR wird ab dem 11. Tag der jeweils geltende Zinssatz fällig.

Die Abrechnung und Zahlung des Verwahrentgelts erfolgt zum jeweiligen Quartalsende im Rahmen des Rechnungsabschlusses.

European Bank for Financial Services (ebase)

Die European Bank for Financial Services (Ebase) hat ab Mai 2020 ein Verwahrentgelt eingeführt. Betroffen von diesem Verwahrentgelt sind alle Privat- und Geschäftskunden, die ein "Konto flex" und ein Tagesgeldkonto haben und deren Guthaben 100.000 Euro überschreitet. Ausgenommen sind nur Konten für Depots zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder für Zeitwertkonten.

Ab 01.01.2021 sinkt die Schwelle auf nur noch 1.000 EUR. Berechnet wird das Verwahrentgelt allerdings erst ab dem 30. Tag.

Auf Beträge oberhalb dieser Summe erhebt Ebase ab Mai ein Entgelt von 0,5 % p. a.: Der Prozentsatz, den sie selbst für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen muss und den sie damit seither an die Kunden weitergibt, wie sie in einer Info schrieb. Die Berechnung der Strafgebühr erfolgt nach eigenen Angaben auf der Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos des Guthabens. Abgerechnet wird vierteljährlich (Konto flex) und halbjährlich beim Tagesgeldkonto.

Wichtig ist, dass diese Gebühren ab 1. Mai 2020 auch für alle Neukunden gelten. Mit bestehenden Klienten möchte die Bank "Individualvereinbarungen" treffen.

comdirect

Es wird ein Verwahrentgelt von 0,5 % p. a. auf Sichteinlagen erhoben.

  • Für alle ab dem 10.05.2021 neu eingerichteten Kundenverbindungen, auf die Einlagen die über einen Freibetrag von 100.000 EUR hinausgehen. (begrenzt bis zum 30.06.2021; danach 50.000 EUR)

Basis für die Berechnung ist der jeweilige Saldo am Ende eines Tages. Dafür werden die Sichteinlagen aller Konten einer Kundenverbindung addiert. Übersteigt die Summe den Freibetrag von 50.000 EUR, wird auf die darüber liegende Einlage das Verwahrentgelt berechnet. Die Belastung erfolgt am Ende des Quartals über das Hauptkonto.


Folgende Konten einer Kundenverbindung werden für die Berechnung herangezogen: Girokonto, Tagesgeld PLUS-Konto, Verrechnungskonto, Wertpapierkreditkonto und CFD-Konto (hier nur das freie Kapital)

Ausgenommen sind: Verrechnungskonten in Verbindung mit cominvest, Laufzeitkonten und Festgeldkonten

DAB BNP Paribas

Die DAB BNP Paribas wird ab 2020 den Minuszins der Europäischen Zentralbank (EZB) an seine Kontoinhaber weiterreichen und sowohl Firmen- als auch Privatkunden unter bestimmten Voraussetzungen ein "Verwahrentgelt" von 0,5 % p. a. berechnen – allerdings anders, als dies bisher eine Reihe von Geschäftsbanken und Sparkassen praktiziert.

Bislang ist üblich, ab einer gewissen Einlagensumme – häufig liegt die Grenze bei 100.000 EUR – einen "Strafzins" zu verlangen. Die DAB geht anders vor: Bei ihr fällt die neue Gebühr an, sobald die Euro-Einlagen mehr als 15 Prozent des "Gesamtvermögens" ausmachen. Dieses wiederum setzt sich aus der Summe der Euro-Konten und des Depotwerts bei der DAB zusammen. Sprich: Bei kleinem Depot kann der Strafzins auch für geringe Einlagen fällig werden. Damit dürfte die DAB eine der ersten Banken sein, die den Minuszins der EZB ohne eine definierte, absolute Untergrenze an Privatkunden weiterreicht.

Augsburger Aktienbank (AAB)

Die Augsburger Aktienbank (AAB) hat ebenfalls ein Verwahrentgelt eingeführt. Ab dem 1. August 2020 müssen Kunden der in AAB auf Einlagen oberhalb von 100.000 EUR pro Jahr 0,5 % Gebühr entrichten. Einlagen bis 100.000 EUR sind von diesem Extra-Entgelt nicht betroffen, wie aus einer Kundeninformation hervorgeht. Dieser Quasi-"Strafzins" wird auf die Service-Konten des Finanzdienstleisters erhoben: Das "Augsburger Service-Konto" und das "Wertpapier Service-Konto inklusive Wertpapierdepot".

Die AAB begründet die Maßnahme mit den Gebühren in Höhe von 0,5 %, die sie selbst auf Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlen muss und die sie nun an die Kunden weitergibt, wie sie schreibt. Die Berechnung der "Sondergebühr" erfolgt nach eigenen Angaben auf der Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos des Guthabens. Betroffen sind sowohl neue wie bestehende Kunden.

Alternativen zum Negativzins

DENN: Strafzins muss nicht sein!

Es gibt genügend gute Fonds-Alternativen, um auf Sicht zumindest den Nominalwert oder bestenfalls sogar den Realwert des Kapitals zu erhalten. Nachfolgend stellen wir Ihnen sechs Fonds-Alternativen mit unserem „Fonds im Fokus | Negativzins“ vor:

Für Unternehmer, die ihre Firmenliquidität parken möchten, ist folgender Fonds als „Cashersatz“ interessant:

Ziel des Fonds kann ist es nur, eine Performance um null zu erzielen. Mehr ist derzeit einfach nicht drin. Aber auch dieser Fonds unterliegen Schwankungen; beispielsweise gingen sie im März dieses Jahres um rund 2 % zurück, liegt 2020 nun aber bei einer „schwarzen Null“ mit +0,1 %.

Wertentwicklung über 1 Jahre per 11.05.20021

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Kommentare

Kommentar von Christian Tifner |

Die Ebase erhebt ab 1.1.2021 ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 % für Guthaben, die über 1.000 € hinausgehen.

Antwort von Björn Sievert

Vielen Dank für diesen Hinweis. Wir werden unsere Angaben entsprechend anpassen.

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