Wie ist der Treuebonus in der Steuererklärung einzugeben
Wie ist der Treuebonus in der Steuererklärung einzugeben
Der Treuebonus muss in der Anlage KAP-INV Zeil 4-8 erklärt werden.
Zeile 4 bis 8 Ausschüttungen
In Zeile 4 bis 8 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Ausschüttungen aus Investmentanteilen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
Ausschüttungen sind hier die Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der ggf. auf die Ausschüttungen eines ausländischen Investmentfonds einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere Barausschüttungen, die Wiederanlage der Erträge unter Ausgabe neuer Investmentanteile und ggf. auch Sachausschüttungen in Betracht.
Als Ausschüttungen sind auch Schadenersatz- und Kulanzzahlungen zu erfassen, die Sie als Ausgleich für Verluste erhalten haben, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Anlage in Investmentanteilen entstanden sind. Dies gilt auch für die Ihnen von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten erstatteten Bestandsprovisionen.
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