Wichtige Hinweise zu offenen Immobilienfonds | Depotüberträge zur comdirect

06.07.2023 | Die comdirect teilt mit:

Für offene Immobilienfonds benötigen wir im Rahmen von Depotüberträgen zur comdirect die Angaben zu den bereits aufgelaufenen Haltedauern der zu übertragenden Papiere durch die abgebende Depotbank. Diese werden uns ohne einen expliziten Kundenauftrag nicht mitgeteilt.
Grundsätzlich beginnt die gesetzliche Haltefrist von 24 Monaten für offene Immobilienfonds mit dem Tag der Depoteinbuchung erneut!
Steuerliche Anschaffungsdaten, die mit einem Depotübertrag übergeben werden, dürfen grundsätzlich nicht für die Haltefristen gemäß KAGB berücksichtigt werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Begrifflichkeit des Anlegers lt. KAGB auch z. B. bei einem unentgeltlichen Depotübertrag mit der Angabe Schenkung einen Neubeginn der Mindesthaltedauer vorsieht, während die steuerlichen Anschaffungsdaten übernommen werden.
Überträge mit Anlegerwechsel (unterschiedliche Depotinhaber, aber auch: Depotübertrag von Gemeinschafts- auf Einzeldepot!) lösen grundsätzlich neue Haltefristen von 24 Monaten aus. Eine Änderung ist in diesem Fall nicht möglich.
Der Anleger kann mit einem Nachweis der abgebenden Bank die Sperrfrist nach einem Depotübertrag korrigieren lassen. Wir bitten Sie, dies im Rahmen von Depotüberträgen für offene Immobilienfonds zu berücksichtigen und die Kunden diesbezüglich entsprechend zu informieren. Sofern Anpassungen der Mindesthaltedauer notwendig sind (z.B. wegen unmittelbarer Rückgabe nach Depotübertragseingang), bitten wir um die Verwendung des beiliegenden Formulars. Die Bestätigung der Mindesthaltedauer kann ausschließlich durch das abgebende Institut erfolgen. Wir akzeptieren eingehende Dokumente per Fax, PDF-Anhang via E-Mail oder postalisch im Original.

Rückgabe von bestehenden Positionen über die KVG

Die Rückgabe eines offenen Immobilienfonds über die KVG kann nur unter Einhaltung der gesetzlichen Haltefrist von 24 Monaten und zusätzlich der gesetzlichen Rückgabefrist von 12 Monaten erfolgen.

  • 1. Beispiel: Wird ein Immobilienfonds direkt nach dem Kauf zur Rückgabe gegeben, so wird der Geschäftstag des Verkaufs 24 Monate nach der Verkaufserfassung liegen. Hier können die Fristen also parallel betrachtet werden.
  • 2. Beispiel: Es wird 18 Monate nach Kauf ein Verkauf vorgenommen. Hier rechnen wir den Verkauf 12 Monate nach der Erfassung des Verkaufes ab. In diesem Beispiel ist die Haltefrist annähernd erfüllt, die Rückgabefrist beginnt jedoch erst mit Erteilung des Verkaufes, so dass die Fristen versetzt voneinander zu betrachten sind.

Die Erteilung schriftlicher Rückgabeaufträge kann per Fax bzw. Post erfolgen.
Bitte geben Sie auf Ihrem Auftrag eine Rückrufnummer an.

Wichtig:

Schriftlich bei uns im Hause vorliegende Rückgabeaufträge werden wir auftragsgemäß ausführen. Erst ab dem Zeitpunkt der technischen Erfassung der Anteilsrückgabe an die KVG beginnt die Berücksichtigung der gesetzlichen Rückgabefrist - eine nachträgliche Auftragsstornierung ist dann nicht mehr möglich. Änderungen, die sich aus Haltefristbestätigungen ergeben, müssen uns vor Auftragserteilung vorliegen und technisch verarbeitet sein.

Sonderregelung für Anteilsrückgaben von Anteilen, die vor dem 21.7.2013 erworben wurden

Unter Einhaltung der weiteren gesetzlichen Vorgaben sind je Halbjahr Rückgaben bis zu einem Betrag von 30.000,- EUR möglich. Weitere Rückgaben im gleichen Kalenderhalbjahr, die den Freibetrag überschreiten, bedürfen der unwiderruflichen Rückgabeerklärung - unter Wahrung einer 12-monatigen Rückgabefrist - gegenüber der Fondsgesellschaft.

Rückgabe von bestehenden Positionen über die Börse

Eine Anteilsveräußerung von offenen Immobilienfonds kann ohne die Einhaltung der gesetzlichen Mindesthaltedauer bzw. Rückgabefrist ausgeführt werden. Mögliche Kursabschläge sind hierbei zu berücksichtigen.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 2 und 5?