Versendungsstart der Jahresdepotabrechnungen im Rahmen der DWS Altersvorsorge

Wichtige Informationen sowie spezielle Aktion in diesem Jahr

Die Zulagenbuchungen für das Anspruchsjahr 2019 erfolgen jetzt im Mai 2020 und werden dann in den Abrechnungen ausgewiesen, die Anfang 2021 versendet werden.

Aufgrund der Vielzahl an Verträgen, kann die Zustellung an die Kunden/innen somit zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. So kann z. B. bei Ehepaaren die Zustellung zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen. Die Versendung folgt keiner bestimmten Systematik, wie der Vertragsnummer oder einer alphabetischen Sortierung. Es besteht leider keine Möglichkeit der Einflussnahme auf den Zeitpunkt der Versendung.

Nachhaltigkeit selbst praktizieren: Spezielle Aktion / Beileger-Flyer in diesem Jahr

Das Thema Nachhaltigkeit ist trotz der Corona-Pandemie weiterhin aktuell und präsent. Kleine Schritte bewirken oftmals Großes und jeder kann seinen Beitrag leisten. Offline-Depotführungen führen zur Versendung von viel Papier und binden Ressourcen beispielsweise auch in der postalischen Übersendung. Die DWS unterstützt deshalb den Wechsel zur Online-Depotführung und spendet für jede Umstellung Gelder an die gemeinnützige Organisation „Healthy Seas“. Diese hat sich darauf spezialisiert, Meere von zurückgelassenen und verlorenen Fischernetzen zu befreien. Weitere Informationen unter: http://www.dws.com/ghostnets

Hinweis für die Steuererklärung

Grundsätzlich ist es so, dass keinerlei papierhafte Bestätigung der Steuererklärung beigelegt werden muss. Der automatische Abgleich zwischen der jeweiligen Finanzbehörde und dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgt über die Steueridentifikationsnummer (TIN). Sofern gewünscht, kann die Bescheinigung nach §92 EStG der Steuererklärung beigelegt werden, notwendig ist dies aber nicht, da das Dokument für die eigenen Unterlagen der Kunden bestimmt ist.

Massive Änderungen im Rahmen der steuerlichen Ansetzbarkeit

Bis zur Steuererklärung 2018 mussten Beiträge, die in einen Riestervertrag geleistet wurden, aktiv in der Anlage AV angegeben werden, damit die steuerliche Berücksichtigung erfolgt.

Dies ändert sich mit der Steuererklärung 2019 erheblich. Nunmehr ist es so, dass die Beiträge nicht mehr angegeben werden müssen. Vielmehr erfolgt eine automatische Berücksichtigung. Sollte z. B. keine steuerliche Berücksichtigung und somit Förderung gewünscht sein, muss dies aktiv in der Steuererklärung angegeben werden.

Mit dem zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz wurden alle Produktanbieter im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen verpflichtet, ab dem Jahr 2020 alle gezahlten Altersvorsorgebeiträge an die Finanzbehörden zu melden – und dies auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden.

Kunden, die keinen Sonderausgabenabzug geltend machen möchten (z. B. beim ungeförderten Riestersparen mit einem DWS Vermögenssparplan Premium) müssen dies somit aktiv in ihrer Steuererklärung in der Anlage AV angeben.

 

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