“Probesterben” hilft Fehler zu vermeiden

Erblasser kann den Erbfall vollständig simulieren

Die Deutsche planen in der Regel alles haargenau bis ins kleinste Detail - zumindest, wenn es um Aspekte wie Hausbau, Autokauf oder größere Anschaffungen geht. Immer wenn eine größere Summe im Spiel ist, wird geprüft, überlegt, Informationen eingeholt und Bekannte oder Freunde um Rat gefragt. Andererseits denken nur die wenigsten Deutschen an die meist größte „Transaktion" in ihrem gesamten Leben und vor allem, zu wenige von uns sorgen für diesen Fall vor. Die Rede ist vom Vererben oder- weiter gefasst- von der Nachlassplanung.

Vortrag

Wir hatten Sie eingeladen, zu unserem Webinar Nachlassregeleung und „Probesterben“,

in Kooperation mit der renommierten accaris Consulting GmbH

 

Für alle Kunden, die es zeitlich nicht ermöglichen konten, haben wir den Vortrag von Christoff Spahl aufgezeichnet. Sie können die Aufzeichnung im webbrowswer betrachten.

 

AUFZEICHNUNG

In Deutschland gibt es derzeit etwa 20 Millionen Haushalte, bei denen der Haupteinkommensbezieher mindestens 50 Jahre alt ist. Für etwa ein Viertel dieser 50plus-Haushalte stellen sich aufgrund der Höhe des angesparten Haushaltsvermögens komplexe Fragen, die sich wesentlich auf die Neustrukturierung des Vermögens für den Ruhestand und der Nachfolgeregelung beziehen.

Mittels einer sogenannten Erbfallsimulation wird dem Mandaten der eigene Erbfall vor Augen geführt. Einige sprechen daher bei der Erbfallsimulation von „Probesterben“.

Eine gute Ruhestandsplanung beleuchtet u.a. die wirtschaftlichen Folgen des ungeplanten Ablebens:

  • Welche Liquidität verbleibt den Hinterbliebenen nach evtl. Zahlungen von Pflichtteilen und Steuern?
  • Welche Details müssen bei der Planung berücksichtig! werden, hinsichtlich der eigenen Versorgung des überlebenden Partners?

Ein potentieller Erblasser tut also gut daran, seine persönlichen Ziele und Prioritäten zu klären sowie potentielle Konflikte und Streit im Vorfeld zu vermeiden. Mittels einer sogenannten Erbfallsimulation wird dem Mandanten der eigene Erbfall vor Augen geführt. Einige sprechen daher bei der Erbfallsimulation auch vom „Probesterben"

Das „Probesterben" bedeutet:

  • persönliche Ziele und Prioritäten erarbeiten
  • sämtliches Vermögen auflisten
  • gesetzliche Erbfolge oder letzten Willen berücksichtigen
  • wirtschaftliche Auswirkungen der Planung gemeinsam auswerten

In nahezu allen Fällen dient die Erbfallsimulation in einem weiteren Schritt dem Rechtsanwalt und Steuerberater als Grundlage für deren Gestaltung. Erst diese vollständige Simulation erlaubt einem die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und Fehler zu vermeiden.

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