Fondsdepot Bank | AGB-Änderung
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Preis-Leistungsverzeichnis
In diesen Tagen hat die Fondsdepot Bank Sie angeschrieben. Wir möchten Sie über den Inhalt und die Hintergründe informieren:
Wie Sie vielleicht erfahren haben, sind Preisänderungen bei den Banken seit Mitte des Jahres zustimmungspflichtig.
Sie führen ein Depot bei der Fondsdepot Bank GmbH (FodB), die uns darüber informiert hat, dass es eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Preis-Leistungsverzeichnis gibt, die einer aktiven Zustimmung bedarf, da die FodB Ihr Depot sonst nicht weiter führen kann. Die neuen AGB sind ab Februar 2022 gültig. Ihre Mitwirkung ist daher unbedingt erforderlich.
In dem Anschreiben der FodB ist eine Erläuterung der Änderungen und das Zustimmungsschreiben enthalten. Außerdem liegt ein vorfrankierter Rückumschlag bei. Die Zustimmung kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen:
● Per QR-Code: Scannen Sie den Code vom Zustimmungsschreiben mit Ihrem Handy ab und folgen Sie den Anweisungen.
● Per Fax: Faxen Sie das unterschriebene Formular an 09281 7258 46 123
● Per Mail: Schicken Sie das unterschriebene Formular im Anhang als Foto oder PDF an einwilligung@fondsdepotbank.de
● Per Post: Nutzen Sie den beigefügten vorfrankierten Rücksendeumschlag.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Konsolidierung der Anschreiben aus technischen Gründen nicht möglich war und die Zustimmung pro Depot/Geldkonto erteilt werden muss. Sofern Sie als Inhaber oder gesetzlicher Vertreter bei mehreren Depots weisungsbefugt sind, muss die Zustimmung ebenfalls mehrfach erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie aber auch mehrere Anschreiben der FodB.
Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
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Die in den „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und in den Bedingungen für weitere Dienstleistungen enthaltenen Regelungen zur Änderung vereinbarter Bedingungen und Preise wurden neu formuliert.
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Die Regelung zur Belastung von Verwahrentgelten wurde neu formuliert. Bislang wurden bei hohen Beträgen auf den Abwicklungskonten individuelle Vereinbarungen getroffen. Mit der Änderung der AGB wird diese Änderung nun standardisiert. Es gilt ein Freibetrag von 5.000 EUR, die FodB wird allerdings erst ab einem Bestand von 100.000 EUR ein Verwahrentgelt von 0,5% abrechnen. Der Freibetrag kann aber jederzeit ohne weitere Information auf den vereinbarten Betrag reduziert werden.
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Einrichtung es InfoManagers für Offline-Depots: Die FodB ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bestimmte Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies ist am Einfachsten (und umweltfreundlichsten) auf digitalem Wege zu bewerkstelligen, daher erteilen Sie mit Ihrer Zustimmung zu den AGB Änderungen auch die Zustimmung zur Einrichtung des Informanagers. Sofern Sie dies explizit nicht wünschen, teilen Sie der FodB bitte bis zum 03.02.2022 mit, dass Sie die Informationen weiterhin schriftlich erhalten möchten.
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Das jährliche Depotführungsentgelt für das Fondsdepot bleibt unverändert. Sofern Ihnen bisher ein Rabatt auf das Depotführungsentgelt für die Nutzung des InfoManager in Höhe von 5 EUR p. a. gewährt wurde, entfällt dieser zukünftig ab dem Jahr 2022.
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Das Transaktionsentgelt für per Fax oder Brief (offline) eingereichte Orders wird angehoben. Jeder Teilauftrag (Kauf und Verkauf) kostet dann 10 EUR statt wie bisher 5 EUR. Online-Transaktionen und über uns erteilte Aufträge sind weiterhin kostenfrei. Für Sparpläne werden weiterhin keine Transaktionsentgelte erhoben.
Unser Fazit:
Die meisten Banken haben bereits ähnliche Anpassungen der AGB und Preisverzeichnisse vorgenommen oder planen diese. Unterm Strich ändert sich nichts Wesentliches. Die Fondsdepot Bank ist auch weiterhin eine solide und günstige Depotstelle.
Eine Rückmeldung an die FodB ist unbedingt erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Anpassungen.
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