FFB Information

Mögliche Auswirkungen beim Vertrieb von Fonds mit GB ISIN ab 29.03.2019

Liebe Anleger und Kunden,

aktuell herrscht Unsicherheit im Zusammenhang mit den Brexit-Verhandlungen. Sollte es am 29.
März zu einem „harten“ Brexit kommen, ist ab diesem Zeitpunkt der Vertrieb von UK UCITS Fonds
in der EU nicht mehr möglich. Davon ausgenommen ist die weitere Verwahrung von Beständen.


Da die politische Lage aktuell weiterhin unklar ist, versuchen wir die wahrscheinliche Entwicklung
für Sie zu durchleuchten.


Szenario „harter“ Brexit am 29.03.2019


Der Vertrieb von UK UCITS Fonds wäre in Deutschland aufsichtsrechtlich nur noch als AIF möglich
und bedarf einer Vertriebsanzeige bei der BaFin.


Erfahrungsgemäß nimmt dieser Prozess viel Zeit in Anspruch. Wir gehen davon aus, dass die
BaFin mit einer Vielzahl von Anfragen konfrontiert werden wird. Dies legt den Schluss nahe, dass
sich die Bearbeitungszeiten nicht verringern werden. Daher müssen wir davon ausgehen, dass
eine Genehmigung zum Vertrieb nicht rechtzeitig vorliegen wird.


Wenn seitens der Aufsichtsbehörden keine Ausnahmeregelung geschaffen wird, berücksichtigen
Sie bitte die nachfolgenden Punkte:

15.03.2019
Sparpläne werden letztmalig ausgeführt. Die FFB muss alle laufenden Sparpläne zum
Monatsende einstellen.


25.03.2019
Die FFB sperrt die entsprechenden Fonds. Kauftransaktionen sind nicht mehr möglich.


Eine Liste* der voraussichtlich betroffenen Fonds finden Sie ergänzend im Anhang zu dieser
FFB Info.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen hinsichtlich der FFB Information an. Ggf. beauftragen Sie einen möglichen Fondsaustausch.

Zu Ihrer Information fügen wir Ihnen noch eine allgemeine Information des BVIs bei und eine Liste voraussichtlicher betroffener Fonds mit GB ISIN.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr fonds4less.de-Team

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