Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots (AGB)

Die DWS ändert die allgemeinen Geschäftsbedingungen um den zahlreichen neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden.

Die Änderungen der AGB gelten ab dem 1. Januar 2018. Hier finden Sie die neue Version der AGB sowie die Hinweise zu den vorgenommenen Änderungen:

  • AGB DWS Fondsplattform Frankfurt (incl. DWS Altersvorsorgeverträge)
  • AGB DWS Fondsplattform Luxembourg

Wir sehen in den neuen Bedingungen keinen Grund dafür, Ihren Vertrag nicht wie bisher fortzuführen.

Insbesondere der Punkt Nr. 14 (AGB Lux Punkt 15) „Verzicht des Anlegers auf die Herausgabe von Vertriebsfolgeprovisionen“ stellt für die Maximalrabattvereinbarung mit fonds-for-less.de keine Veränderung dar.

Informationen über die Private Altersvorsorge (Riester)

Annahmeschluss DWS Altersvorsorge-Anträge Jahresende 2017

Für Ihre Jahresendplanung möchten wir Sie auf unseren Annahmeschluss in 2017 hinweisen. Wir werden alle DWS Altersvorsorge-Anträge, die bis zum 19. Dezember 2017 um 12 Uhr bei uns eingehen, fristgerecht für das Beitragsjahr 2017 verarbeiten. Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte und rückfragefrei vorliegende Original-Anträge berücksichtigen können.

Aktion: Für alle Neuanträge die (ab sofort) bis zum Jahresende 2017 eingehen, wird in diesem Jahr kein Depotentgelt berechnet.

Riester-Förderung für 2017 ausschöpfen

Um die staatliche Förderung in vollem Umfang auszuschöpfen, sollte der Riester-Kunde in jedem Beitragsjahr prüfen, ob sich seine persönliche Lebenssituation (wie z.B. Vorjahreseinkommen, Familienstand, Zahl der Kinder etc.) zum vorangegangenen Jahr geändert hat.

Trifft dies bei Ihnen zu? Wenn ja, dann sollten Sie seinen erforderlichen Mindesteigenbeitrag und Zulageantrag überprüfen und ggf. anpassen.

Jährlich müssen 4 Prozent (maximal 2.100 Euro) des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen eingezahlt werden. Dabei können folgende Zulagen berücksichtigt werden:

  • Grundzulage 154 Euro
  • Kinderzulage 185 Euro pro Kind (für Kinder vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage 300 Euro pro Kind ( für Kinder ab 2008 geboren)

Wichtig: Die Einzahlungsfrist für 2017 läuft am 29. Dezember 2017 ab!

Nutzen Sie unser Formular „DWS Premium Vorsorge Check“ zur Berechnung des optimalen Beitrags für 2017 und tätigen Sie ggf. Nachzahlungen, um die volle Förderung der Riester-Verträge zu erhalten.

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