Neue Regulierung für Offene Immobilienfonds

Neue Regulierung für Offene Immobilienfonds mit Wirkung ab dem 22. Juli 2013
– Das Kapitalanlagegesetzbuch wird das Investmentgesetz ablösen –

Mit Inkrafttreten des Gesetzes (KAGB) können nach dem 21. Juli 2013 erworbene Anteile - unabhängig von der Höhe des Rückgabebetrages - nur noch unter Einhaltung der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der Kündigungsfrist von 12 Monaten an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden. Der bisher gültige Freibetrag bei der Rückgabe von Anteilen in Höhe von 30.000 Euro je Anleger und Kalenderhalbjahr entfällt für nach dem 21. Juli 2013 neu erworbene Anteile vollständig.

 

Für Anteile an grundbesitz europa und grundbesitz global, die sich bereits im Depotbestand befinden oder noch vor dem 22. Juli 2013 erworben werden, gelten weiterhin die bereits zum 1. Januar 2013 eingeführten Regelungen auf Grundlage des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG):

 

  • Jeder Anleger kann pro Kalenderhalbjahr über einen Maximalbetrag von 30.000 Euro ohne Einhaltung von Mindesthalte- und Kündigungsfristen frei verfügen.

  • Anleger, die bereits vor dem 1. Januar 2013 in grundbesitz europa bzw. grundbesitz global investiert haben und über 30.00 Euro hinaus pro Kalenderhalbjahr verfügen wollen, gilt die Mindesthaltefrist bereits als erfüllt; hier ist nur noch eine 12-monatige Kündigungsfrist zu berücksichtigen.

  • Für Anteile, die ein Anleger ab dem 1. Januar 2013 in grundbesitz europa bzw. grundbesitz global erworben hat, gilt eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.

  • Eine Kündigung kann bereits während der Mindesthaltedauer ausgesprochen werden, sodass der gewünschte Betrag unmittelbar nach Ende der Haltefrist zur Verfügung steht.

  • Einmal ausgesprochene Kündigungen von Fondsanteilen sind unwiderruflich. Für Anteile, die ein Anleger vor dem 22. Juli 2013 ingrundbesitz europa bzw. grundbesitz global erworben hat und diese im bestehenden Depot hält, gilt der Freibetrag von maximal 30.000 Euro unbefristet weiter.

 

Für Anteile an grundbesitz europa und grundbesitz global, die nach dem 21. Juli 2013 erworben werden, gelten folgende Vorgaben:

 

  • Anteile an grundbesitz europa bzw. grundbesitz global können grundsätzlich börsentäglich erworben und börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden.

  • Die Anteilrückgabe ist künftig immer – unabhängig von der Höhe des Rückgabebetrages – nur unter Einhaltung einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zulässig.

  • Eine Kündigung kann bereits während der Mindesthaltedauer ausgesprochen werden, sodass der gewünschte Betrag unmittelbar nach Ende der Mindesthaltefrist von 24 Monaten zur Verfügung stehen kann, wenn der Anleger rechtzeitig 12 Monate nach Erwerb der Anteile gekündigt hat.

  • Die bisher durch das AnsFuG gewährte Freibetragsgrenze von 30.000 Euro pro Anleger und Kalenderhalbjahr, bis zu der Rückgaben ohne jegliche Einhaltung von Fristen möglich war, entfällt für nach dem 21. Juli 2013 erworbene Anteile.

  • Einmal ausgesprochene Kündigungen sind unwiderruflich.

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