ACHTUNG Vorabpauschale 2023: Jetzt gut vorbereiten

Was unsere Kundinnen und Kunden jetzt wissen sollten und was sie tun können, um das Investmentvermögen unangetastet zu lassen und Steuern zu sparen.

Wie hoch wird die Vorabpauschale für 2023?

Seit dem 01.01.2018 sind Fonds und ETFs einer pauschalen Vorabsteuer unterworfen, die auf nicht ausgeschüttete Fondserträge anfällt. Im Januar 2024 werden viele Anleger im Gegensatz zum Januar 2023 erneut eine Vorabpauschale auf ihrem Depot oder Konto sehen.

Wir erklären, wie hoch die Vorabpauschale sein wird und wie Sie eine Abgabe vermeiden können!

Warum wird die Vorabpauschale für 2023 erhoben?

Nur wenn alle drei Kriterien im jeweiligen Kalenderjahr erfüllt sind, fällt die Vorabpauschale an.

  • 1. Ein positiver Basiszins
    Die Vorabpauschale wird durch den Basiszinssatz berechnet, der vom BMF veröffentlicht wird. Die Vorabpauschale steigt proportional zum Basiszins. Der Basiszins war für 2021 und 2022 negativ, was dazu führte, dass die Vorabpauschale nicht gezahlt wurde. Der Basiszins für 2023 beträgt jedoch 2,55%. So wird die Vorabpauschale für 2023 ermittelt und der Basiszins ist diesmal kein Ausschlusskriterium.

  • 2. Eine positive Entwicklung des Fonds oder ETFs
    Im folgenden Schritt wird jeder Fonds individuell untersucht. Falls der zu besteuernde Fonds zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023 eine negative Wertentwicklung aufweist, wird keine Vorabpauschale erhoben. Wenn sich der Wert erhöht, wird die Rechnung fortgesetzt.

  • 3. Die Steuerschuld ist noch nicht durch Ausschüttungen abgegolten.
    In 2023 werden bereits unterjährig geleistete Ausschüttungen abgezogen, da sie bereits versteuert wurden. Falls die Ausschüttungen höher sind als die ermittelte Vorabpauschale, wird sie entfallen.

Rechenbeispiel

Ein Anleger hat einen thesaurierenden Mischfonds mit einem vollständigen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag über fonds-for-less gekauft und verwahrt ihn per 02.01.2023 (erster Kurs in 2023) im Wert von 100.000 € in seinem kostenlosen Depot.

Ermitteln Sie den Basisertrag
Fiktiver Basisertrag = Kurswert zum Jahresanfang x Basiszins 2023 x 70%

1.785,00 € entsprechen 100.000 € x 2,55% x 70 %.

Vergleichen Sie den Kursgewinn
Die letzte Prüfung im Jahr 2023 findet am 29.12. statt. Dann können Sie feststellen, ob der Fonds im Jahr 2023 Gewinn oder Verlust erzielt hat. Es wird eine Analogie zwischen der tatsächlichen Erhöhung des Wertes und dem Basisertrag gezogen. Die endgültige Vorabpauschale basiert auf dem niedrigeren Wert. Die Vorabpauschale für diesen Fonds wird entfallen, wenn der Kurs auf Jahressicht gefallen ist.

Berechnung der Vorabpauschale
Sie rechnen mit dem Basisertrag weiter. Der Fonds hat keine Ausschüttungen vorgenommen, da er thesaurierend ist.

Die Vorabpauschale von 1.785,00 € minus 0 € ergibt die Basisleistung minus Ausschüttungen.
 
Steuerabzug
In unserem Beispiel müssen nur 85 % der Vorabpauschale (1.517,30 €) besteuert werden, da ein Teil des Ertrags steuerfrei bleibt (Teilfreistellung).

Die Kapitalertragsteuer von 25 % plus der Solidaritätszuschlag von 5 % (auf die KAPSt) ergibt eine Summe von 26,375 %. 1.517,30 € x 26,375 % ergibt eine Summe von 400,20 €.

 

Anfang 2024 wird der Anleger entweder eine Abbuchung auf seinem Konto oder einen Verkauf von 400,20 € in seinem Depot sehen.

Was sollten Anleger tun?

Es ist nicht möglich, im Voraus die Höhe der Vorabpauschale zu bestimmen. Jedoch haben Sie bereits die Möglichkeit, aktiv zu werden:

  • Verwenden Sie einen Freistellungsauftrag, um die Vorabpauschale zu vermeiden.
  • Prüfen Sie die Abwicklung Ihrer Depotbank.
    Möglichkeit 1: Kontobelastung bei der Depotbank
    Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto für Lastschrifteinzug gedeckt ist.

    Möglichkeit 2: Verkauf von Anteilen im Fondsdepot
    Die Depotbank nutzt vor allem Geldmarktfonds.

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